Nebenkosten
Hier finden Sie die Auflistung der Kosten als PDF zur Ansicht.
Alleinvermittlungsauftrag
Alleinvermittlungsauftrag Maklervertrag gem. § 14 Maklergesetz Verkauf/VermietungDer Immobilienmakler wird mit der Vermittlung des Verkaufes / der Vermietung des nachstehend beschriebenen Objektes zu den angeführten Bedingungen beauftragt.
Bauordnung
Alle Grundstücke und alle Strassen in Niederösterreich sind in Flächenwidmungsplänen erfasst. Die Bebauung von etwa 50 Prozent der Baulandflächen in Niederösterreich ist in Bebauungsplänen geregelt. Die Regeln, wie diese Pläne erstellt werden dürfen, sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Unter anderem im NÖ Raumordnungsgesetz 1976 (NÖ ROG 1976), in der NÖ Bauordnung 1996 (NÖ BO 1996), in der NÖ Planzeichenverordnung und in der Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes.
Nebenkosten Miete
1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes.Seit 1.7.1999 ist der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem Zeitpunkt mit dem Dreifachen des Jahreswertes begrenzt.
Nebenkostenübersicht-Miete-PDF
Nebenkosten Kauf
1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes.Seit 1.7.1999 ist der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem Zeitpunkt mit dem Dreifachen des Jahreswertes begrenzt.